Habe die Mail von Bafa nochmals gefunden:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Ende der Innovationsprämie nach dem 31. Dezember 2022 bezieht sich ausschließlich auf die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus.
Das Förderprogramm Umweltbonus wird jedoch bis zum 31. Dezember 2025 (Zulassung und Antragstellung) fortgeführt.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt nach aktuellem Stand lediglich wieder der einfache Bundesanteil (die Hälfte der aktuellen Fördersätze). Bundesanteil und Herstelleranteil würden somit wieder derselben Höhe entsprechen.
Beispiel zum Verständnis: Die Förderung für den Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs mit einem Nettolistenpreis (exkl. Sonderausstattung) bis einschl. 40.000 Euro beträgt
- mit der Innovationsprämie: 9.000 Euro (6.000 Bundesanteil, 3.000 Euro Herstelleranteil)
- ohne die Innovationsprämie: 6.000 Euro (3.000 Bundesanteil, 3.000 Euro Herstelleranteil).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen, und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Elektromobilität(JF)